
Informationen zum Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Steuern und Gebühren
Gebühren
Gebühren bezahlen Sie für die Dienstleistungen des Strassenverkehrsamtes, wie z.B. Schilderwechsel oder Fahrzeugwechsel.
Gesetzliche Grundlage: Verkehrsgebührentarif sGS 718.1 neues Fenster.
Steuern
Werden erhoben für die Benutzung und den Unterhalt der Strassen. Im Kanton St.Gallen werden die Steuern nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs berechnet.
Für leichte Motorwagen bis zu einem Gesamtgewicht von 3'500 kg wird die Strassenverkehrssteuer linear mit Fr. 0.26/kg berechnet. Die übrigen Fahrzeuge unterliegen einem degressiven Steuermodell mit Fr. 0.27/kg für die ersten tausend Kilogramm; für die folgenden 1'000 kg Gesamtgewicht beläuft sie sich auf jeweils 88 Prozent der vorangehenden.
Gesetzliche Grundlage: Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben sGS 711.70 neues Fenster.
Emissionsarme Fahrzeuge
Ab 2009 werden Fahrzeuge der Energieeffizienzklasse A und einem CO2-Ausstoss bis höchstens 130 g/km für das Jahr der Erstinverkehrssetzung sowie für die drei folgenden Jahre von den Strassenverkehrssteuern befreit. Diese Steuerbefreiung wird auch Fahrzeughaltern gewährt, die in den letzten drei Jahren ein derartiges Fahrzeug erworben haben; für diese werden für den Rest der Dreijahresfrist die Steuern ab 1. Januar 2009 erlassen.
Für gasbetriebene Fahrzeuge gilt das Kriterium nur ein maximaler CO2 Ausstoss von 143g CO2 je km. Elektrofahrzeuge sind im Inverkehrssetzungsjahr und für die drei folgenden Betriebsjahre zu 100 Prozent, danach zu 50 Prozent steuerbefreit.
Verordnung über den Erlass der Motorfahrzeugsteuer für emissionsarme Motorfahrzeuge neues Fenster
Berechnung der Strassenverkehrssteuern neues Fenster
Bitte beachten Sie, dass die hier errechneten Angaben ohne Gewähr sind. Rechtsverbindliche, gültige Werte finden Sie auf Ihrer Abrechnung.
Strassenverkehrssteuer
| Emissionsarme Fahrzeuge | ||||
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| Flyer: Energieeffizienz-Kategorie (104 kb, PDF) | ||||
