Schuhfried-Test

 

Wenn Sie die praktische Prüfung dreimal nicht bestanden haben, (gemäss Art. 23 Abs. 2 VZV) können wir Sie zu einer vierten und letzten Prüfung zulassen, sofern ein Test der Zulassungsbehörde Ihre Eignung bestätigt.

 

Bei einem negativen Testergebnis erlischt die Gültigkeit des Lernfahrausweises (Art. 16 Abs. 3 VZV). Sie haben dann die Möglichkeit, eine vollumfängliche verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung zu absolvieren. Ist der verkehrspychologische Test positiv, kann die praktische Führerprüfung einmal wiederholt werden. Sollte jedoch auch diese Untersuchung negativ für Sie ausfallen, müsste Ihnen der Lernfahrausweis entzogen werden. Frühestens nach zwei Jahren können Sie mittels einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten wieder den Lernfahrausweis beantragen.

 

Für detailliertere Auskünfte stehen wir Ihnen auch gerne zur Verfügung. (058 229 36 57)