A1

Piktogramm Kat. A1

KategorieMotorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW
Mindestalter18 Jahre, (16 Jahre bis 50 ccm)
VoraussetzungenVerkehrsmedizinische Mindestanforderungen der 3. Gruppe
Nothelferkursja (nicht älter als 6 Jahre)
Verkehrskundeja (nicht älter als 2 Jahre, die Kursteilnahme setzt einen Lernfahrausweis voraus)
Theorieprüfungja (gilt 2 Jahre)
Gültigkeit des
Lernfahrausweises
4 Monate; dient zur Absolvierung der Grundschulung (Erteilung nach absolvierter Theorieprüfung)
Grundschulung8 Std.
Verlängerung12 Monate (nach absolvierter Grundschulung)
Begleitpersonkeine erforderlich
Mitfahrererlaubt (diese müssen im Besitze der entsprechenden Kategorie sein)
praktische Führerprüfungja (die Prüfungsabnahme erfolgt mit Begleitfahrzeug; Anweisungen mittels Funk)
Prüfungsfahrzeugzweirädriges Motorrad der Kat. A1 ohne Seitenwagen. Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden.

Winterbetrieb

Winterliche Strassenverhältnisse erhöhen die Unfallgefahr für Zweiradfahrer beträchtlich.

Deshalb werden keine praktischen Prüfungen abgenommen:

 

Kat. A1

ab 1. Dezember bis Ende Februar

Kat. A

ab 16. November bis Ende Februar