
Informationen zum Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Informationen zum Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
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A1
| Kategorie | Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW |
| Mindestalter | 18 Jahre, (16 Jahre bis 50 ccm) |
| Voraussetzungen | Verkehrsmedizinische Mindestanforderungen der 3. Gruppe |
| Nothelferkurs | ja (nicht älter als 6 Jahre) |
| Verkehrskunde | ja (nicht älter als 2 Jahre, die Kursteilnahme setzt einen Lernfahrausweis voraus) |
| Theorieprüfung | ja (gilt 2 Jahre) |
| Gültigkeit des Lernfahrausweises | 4 Monate; dient zur Absolvierung der Grundschulung (Erteilung nach absolvierter Theorieprüfung) |
| Grundschulung | 8 Std. |
| Verlängerung | 12 Monate (nach absolvierter Grundschulung) |
| Begleitperson | keine erforderlich |
| Mitfahrer | erlaubt (diese müssen im Besitze der entsprechenden Kategorie sein) |
| praktische Führerprüfung | ja (die Prüfungsabnahme erfolgt mit Begleitfahrzeug; Anweisungen mittels Funk) |
| Prüfungsfahrzeug | zweirädriges Motorrad der Kat. A1 ohne Seitenwagen. Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. |
Winterbetrieb
Winterliche Strassenverhältnisse erhöhen die Unfallgefahr für Zweiradfahrer beträchtlich.
Deshalb werden keine praktischen Prüfungen abgenommen:
Kat. A1
ab 1. Dezember bis Ende Februar
Kat. A
ab 16. November bis Ende Februar