
Informationen zum Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Informationen zum Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen
Servicebereich
Sie sind hier:
A beschränkt
| Kategorie | Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Voraussetzungen | Verkehrsmedizinische Mindestanforderungen der 3. Gruppe |
| Nothelferkurs | ja (nicht älter als 6 Jahre) |
| Verkehrskunde | ja (nicht älter als 2 Jahre, die Kursteilnahme setzt einen Lernfahrausweis voraus) |
| Theorieprüfung | ja (gilt 2 Jahre) |
| Gültigkeit des Lernfahrausweises | 4 Monate; dient zur Absolvierung der Grundschulung (Erteilung nach absolvierter Theorieprüfung) |
| Grundschulung | Inhaber Kat. A1: 6 Std., andere Bewerber: 12 Std. |
| Verlängerung | 12 Monate (nach absolvierter Grundschulung) |
| Begleitperson | keine erforderlich |
| Mitfahrer | erlaubt (diese müssen im Besitz des entsprechenden Führerausweises sein) |
| praktische Führerprüfung | ja (die Prüfungsabnahme erfolgt durch Mitfahren eines Verkehrsexperten [Sozius]) |
| Prüfungsfahrzeug | zweirädriges Motorrad der Kategorie A beschränkt ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Kategorie A1 |
Winterbetrieb
Winterliche Strassenverhältnisse erhöhen die Unfallgefahr für Zweiradfahrer beträchtlich.
Deshalb werden keine praktischen Prüfungen abgenommen:
Kat. A1
ab 1. Dezember bis Ende Februar
Kat. A
ab 16. November bis Ende Februar