A beschränkt

Piktogramm Kat. A beschränkt

KategorieMotorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
Mindestalter18 Jahre
VoraussetzungenVerkehrsmedizinische Mindestanforderungen der 3. Gruppe
Nothelferkursja (nicht älter als 6 Jahre)
Verkehrskundeja (nicht älter als 2 Jahre, die Kursteilnahme setzt einen Lernfahrausweis voraus)
Theorieprüfungja (gilt 2 Jahre)
Gültigkeit des
Lernfahrausweises
4 Monate; dient zur Absolvierung der Grundschulung (Erteilung nach absolvierter Theorieprüfung)
GrundschulungInhaber Kat. A1: 6 Std., andere Bewerber: 12 Std.
Verlängerung12 Monate (nach absolvierter Grundschulung)
Begleitpersonkeine erforderlich
Mitfahrererlaubt (diese müssen im Besitz des entsprechenden Führerausweises sein)
praktische Führerprüfungja (die Prüfungsabnahme erfolgt durch Mitfahren eines Verkehrsexperten [Sozius])
Prüfungsfahrzeugzweirädriges Motorrad der Kategorie A beschränkt ohne Seitenwagen mit zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Kategorie A1

Winterbetrieb

Winterliche Strassenverhältnisse erhöhen die Unfallgefahr für Zweiradfahrer beträchtlich.

Deshalb werden keine praktischen Prüfungen abgenommen:

 

Kat. A1

ab 1. Dezember bis Ende Februar

Kat. A

ab 16. November bis Ende Februar