A

Piktogramm Kat. A

KategorieMotorräder mit einer Motorleistung von mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg
Mindestalter25 oder 2 Jahre Fahrpraxis mit Kategorie A beschränkt
VoraussetzungenVerkehrsmedizinische Mindestanforderungen der 3. Gruppe
Nothelferkursja (nicht älter als 6 Jahre)
Verkehrskundeja (nicht älter als 2 Jahre, die Kursteilnahme setzt einen Lernfahrausweis voraus)
Theorieprüfungja (gilt 2 Jahre)
Gültigkeit des Lernfahrausweises4 Monate; dient zur Absolvierung der Grundschulung
(Erteilung nach absolvierter Theorieprüfung)
GrundschulungInhaber Kat. A1: 6 Std.
andere Bewerber: 12 Std.
Verlängerung12 Monate (nach absolvierter Grundschulung)
Begleitpersonkeine erforderlich
Mitfahrererlaubt (diese müssen im Besitz des entsprechenden
Führerausweises sein)
praktische Führerprüfungja (die Prüfungsabnahme erfolgt durch Mitfahren
eines Verkehrsexperten[Sozius])
Prüfungsfahrzeugzweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit einer
Motorleistung von mind. 35 kW und zwei Sitzplätzen

Winterbetrieb

Winterliche Strassenverhältnisse erhöhen die Unfallgefahr für Zweiradfahrer beträchtlich. Deshalb werden keine praktischen Prüfungen abgenommen:

 

Kat. A1

ab 1. Dezember bis Ende Februar

 

Kat. A

ab 16. November bis Ende Februar