eAutoindex-Sperrung

Wie kann ich meine Halterdaten sperren?

Sie können uns Ihre Datensperre per Mail, per Post oder per Telefon mitteilen.

Oder füllen Sie ganz einfach dieses Online-Formular aus:

Hinweis:

Aufgrund der kantonalen Datenschutzverordnung (sGs 142.11) kann jede Person bei uns eine generelle Sperrung ihrer Daten beantragen. Die Sperrung hat zur Folge, dass die Daten nur noch unter Behörden, die sie für die Erteilung der Ausweise, die Feststellung des Tatbestandes oder die Beurteilung in Straf- und Verwaltungsverfahren von Amtes wegen benötigen, weitergegeben werden. Die Datenweitergabe an Private erfolgt bei gesperrten Daten nur noch im Hinblick auf die Bekanntgabe der Namen von Fahrzeughaltern und ihrer Versicherer bei Unfällen sowie bei Halterwechsel gegenüber dem neuen Halter (Art. 126)

Weiterhin Zugriff auf die Fahrzeugdaten hat ausserdem der Haftpflichtversicherer des Halters oder der Halterin.

Bitte sperren sie mein Kontrollschild





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