
Informationen zum Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Strassenverkehr
Fahrzeug-Eigenimport
Bei der Erteilung der schweizerischen Fahrzeugausweise sind die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original zwingend und müssen durch die Zulassungsbehörde eingezogen werden.
Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge sind von der Typengenehmigung befreit (Typenschein X). Die erste Zulassung in der Schweiz darf nur auf den Namen des Importierenden gemäss Zollbescheinigung eingelöst werden. Diese Zollbescheingung muss bei der Ersteinlösung vorgelegt werden.
Detailliertere Informationen zum Fahrzeug-Import finden Sie hier: neues Fenster
Abgaswartung
Ab dem 01.01.2013 sind Fahrzeuge mit anerkanntem OBD-System von der Abgaswartung befreit.
Mofaeinlösung 2013
Die Mofas werden ab 2013 neu im Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt eingelöst. Bisher waren die Gemeinden für die Mofaeinlösung zuständig.
Mofas müssen weiterhin, wie bisher, zuerst durch den Mofahändler geprüft werden. Die gelbe Karte gilt als Prüfungsbestätigung (Stempel und Unterschrift des Mofahändlers) und dient zusammen mit dem Fahrzeugausweis als Grundlage zur Einlösung beim Strassenverkehrsamt.
Die Einlösung können Sie entweder direkt beim Strassenverkehrsamt in St.Gallen erledigen oder Sie (bzw. der Mofahändler) senden die Unterlagen (Fahrzeugausweis und gelbe Prüfungskarte) an die folgende Adresse:
Kanton St.Gallen
Strassenverkehrs- und
Schifffahrtsamt
Verkehrszulassung / Mofa
9001 St.Gallen
Lernfahrausweise Motorräder (Kategorie A/A1)
Für die Kategorien A und A1 ist innerhalb der ersten vier Monate seit Gültigkeit des Lernfahrausweises eine obligatorische Grund-schulung zu absolvieren. Nach dem Erreichen der Kursziele bestätigt die Fahrlehrerin/ der Fahrlehrer den Abschluss der Grundschulung im Lernfahrausweis.
Beachten Sie, dass über die Wintermonate das Kursangebot an Motorradgrundkursen sehr eingeschränkt ist. Wird die Grundschule nicht innerhalb der ersten vier Monate absolviert, so verliert der Lernfahrausweis der Kategorie A/A1 die Gültigkeit. Beantragen Sie bei uns einen Lernfahrausweis für Motorräder in dieser Zeit, so werden wir Ihnen diesen gerne zustellen. Sie müssen besorgt sein, dass Sie die Motorradgrundschule in den erforderlichen vier Monaten absolvieren können.
Führerausweise.ch
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa vereinheitlicht die Ausweisinformation und liefert Führerschein-Interessentinnen und Interessenten mit einer interaktiven Website Antworten zu allen Fragen rund um den Führerausweis.
www.fuehrerausweise.ch neues Fenster