Strassenverkehr


Ab 1. August 2012 - Neue Prüfzeiten für Theorieprüfungen

Theorie

Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen erneuert per 1. August 2012 in den verschiedenen Prüfstellen die Infrastruktur für computerunterstützte Theorieprüfungen und passt das Dienstleistungsangebot an.

 

Die Theorieprüfungen können in Winkeln, Rorschach, Mels und Kaltbrunn auf einem Tablet-PC abgelegt werden. Es ist weiterhin keine Anmeldung notwendig. Die Prüfung kann mit einer gültigen Zulassungsbestätigung absolviert werden.

 

Weitere Informationen...


Ab 01. Juli 2012 - E-Bike Fahrer mit Führerausweis und Helm

E-Bike

Bern, 02.03.2012 - E-Bikes werden immer beliebter, die Palette der angebotenen Produkte wächst. Dies hat den Bundesrat dazu bewogen, die bisherigen Regeln der technischen Entwicklung anzupassen und zu vereinfachen. Zur Kategorie der Leicht-Motorfahrräder gehören künftig alle E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt. Diese E-Bikes dürfen ohne Pedalbetätigung bis zu 20 km/h schnell sein, mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h. Für die schnelleren E-Bikes wird die Tretunterstützung auf 45 km/h begrenzt. Das Tragen eines Velohelmes ist bei diesen Fahrzeugen obligatorisch.

 

Kriterien / Kategorisierung von E-Bikes

 

Medienmitteilung Bundesamt für Strassen (Astra)


Ab 01. Juli 2012 - CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen

INFO: CO2-Gesetz ab 01.07.2012

Analog zur EU führt die Schweiz ab dem 1. Juli 2012

CO2 -Emissionsvorschriften für neue Personenwagen (PW) ein. Dabei werden alle Schweizer Importeure verpflichtet, die

CO2 -Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen PW bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm pro Kilometer zu senken.


Fotokabine in der Schalterhalle Verkehrszulassung

Foto

Passfotos werden für die Austellung von Lernfahrausweisen und Führerausweise (FAK) benötigt. Neu können Sie bequem ihr Passfoto direkt in der Schalterhalle Verkehrszulassung,

St. Leonhardstrasse 40, 9001 St. Gallen anfertigen.


Lernfahrausweise Motorräder (Kategorie A/A1)

Lernfahrausweise Motorräder (Kategorie A/A1)

Für die Kategorien A und A1 ist innerhalb der ersten vier Monate seit Gültigkeit des Lernfahrausweises eine obligatorische Grund-schulung zu absolvieren. Nach dem Erreichen der Kursziele bestätigt die Fahrlehrerin/ der Fahrlehrer den Abschluss der Grundschulung im Lernfahrausweis.

 

Beachten Sie, dass über die Wintermonate das Kursangebot an Motorradgrundkursen sehr eingeschränkt ist. Wird die Grundschule nicht innerhalb der ersten vier Monate absolviert, so verliert der Lernfahrausweis der Kategorie A/A1 die Gültigkeit. Beantragen Sie bei uns einen Lernfahrausweis für Motorräder in dieser Zeit, so werden wir Ihnen diesen gerne zustellen. Sie müssen besorgt sein, dass Sie die Motorradgrundschule in den erforderlichen vier Monaten absolvieren können.

 


Energieetikette für Personenwagen

Hauptseite Strassenverkehr

Die revidierte Energieverordnung trat am 1. August 2011 in Kraft. Eine Übergangsfrist bis Ende 2011 gibt dem Autohandel genügend Zeit für die notwendigen Umstellungen.

Die neue Energieetikette gilt ab dem 1. Januar 2012.

 


Führerausweise.ch

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa vereinheitlicht die Ausweisinformation und liefert Führerschein-Interessentinnen und Interessenten mit einer interaktiven Website Antworten zu allen Fragen rund um den Führerauweis.

www.fuehrerausweise.ch

 


Neue Regelung ärztliche Kontrolluntersuchung

Die Verordnung über die Zulassung zum Strassenverkehr (VZV) schreibt vor, dass sich Inhaber von Führerausweisen einerseits in Abhängigkeit der Ausweiskategorien oder aufgrund des erreichten Alters, regelmässig von einem Arzt sich untersuchen lassen müssen.

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