Zulassung Schiffe

Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf diesem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, sind mit den von der zuständigen Behörde zugeteilten Kennzeichen zu versehen.

 

Davon ausgenommen sind:

  • Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen
  • Schiffe, die kürzer sind als 2.5 Meter
  • Paddelboote, Strandboote und dergleichen
  • Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter

 

 

Schiffe der eidgenössisch konzessionierte Schifffahrtsunternehmer tragen einen Schiffsnamen der aus Buchstaben und Zahlen besteht. Alle anderen nicht zu immatrikulierenden Schiffe tragen Namen und Adresse des Halters.

 


 

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