Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

 

Haben Sie gewusst, dass....

Vignette 2010

 

ab 01.02.2010 die Autobahnvignette 2010 Pflicht ist?

 
Seit Montag ist sie für Automobilisten auf den Schweizer Autobahnen Pflicht. Die neue Vignette hat die Grundfarbe orange, die Jahreszahl ist braun-rot.
 
 
 
 
Die Autobahnvignette kostete von der Einführung 1985 bis 1994 30 Franken pro Jahr. Seit 1995 kostet sie 40 Franken. Der Gültigkeitszeitraum einer Vignette beträgt 14 Monate, jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Vignettenpflichtig sind Motorräder, Automobile und Anhänger bis zu je 3,5 Tonnen. Lastwagen haben die Leistungs-abhängige Schwerverkehrsabgabe zu entrichten. Die Vignette muss auf die Frontscheibe geklebt und um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden verfallene Vignetten entfernt werden. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.

 

 
 

Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Am 1. September 2009 trat die neue Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft.
Wer ab diesem Datum mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter
berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder
Gütertransport. Die Erteilung der Fähigkeitsausweise hängt vom Bestehen einer theoretischen
und einer praktischen Prüfung ab. Die Fähigkeitsausweise sind fünf Jahre gültig und die
Inhaber/innen solcher Ausweise unterstehen einer Weiterbildungspflicht.

Wer am 1. September 2009 den entsprechenden Führerausweis bereits besitzt (oder
zumindest das Gesuch um den Lernfahr- oder Führerausweis eingereicht hat), erhält
den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei.

 

Nützliche und aktualisierte Informationen erhalten Sie über folgenden
Internetlink: www.cambus.ch