Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

 
 

Neueinlösungen in Kaltbrunn

Neueinlösungen Kaltbrunn

Seit dem 19. April 2010 können neue Kontrollschilder für Motorfahrzeuge auch in Kaltbrunn bezogen werden.

mehr Infos.... 

   
 

Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Am 1. September 2009 trat die neue Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft.
Wer ab diesem Datum mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1 Personen oder Güter
berufsmässig befördern will, benötigt einen Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder
Gütertransport. Die Erteilung der Fähigkeitsausweise hängt vom Bestehen einer theoretischen
und einer praktischen Prüfung ab. Die Fähigkeitsausweise sind fünf Jahre gültig und die
Inhaber/innen solcher Ausweise unterstehen einer Weiterbildungspflicht.

Wer am 1. September 2009 den entsprechenden Führerausweis bereits besitzt (oder
zumindest das Gesuch um den Lernfahr- oder Führerausweis eingereicht hat), erhält
den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei.

 

Nützliche und aktualisierte Informationen erhalten Sie über folgenden
Internetlink: www.cambus.ch

   
 

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